ICANN hat am 31.05.2010 die 4. Version des Bewerberhandbuchs (Draft Applicant Guidebook, kurz DAG4) für die neuen Top-Level-Domains veröffentlicht. Darin sind zahlreiche Vorschläge des Regierungsbeirates bei ICANN (Governmental Advisory Committee, GAC) eingearbeitet. Die Bundesrepublik wird im GAC durch das Bundesministerium für Wirtschaft repräsentiert.
Einfluss von Regierungen auf den geoTLD-Betrieb
Das so genannte Explanatory Memorandum (Link s.u.) zu den Möglichkeiten der Einflussnahme von Regierungen auf den GeoTLD-Betrieb hält folgende Punkte fest:
- Regierungen von Gebietskörperschaften werden ein generelles Recht zur Einflussnahme und verschiedene spezifische Eingriffsmöglichkeiten gegeben, um einen Betreiber einer GeoTLD, der sich nicht an den Vertrag mit ICANN oder die Bedingungen des Support-Briefes hält, über einen festgelegten Prozess zu reglementieren. Dieser Prozess heißt „Registry Restrictions Dispute Resolution Procedure” und soll für Regierungen mit keinen Gebühren verbunden sein.
- Im Falle von Streitigkeiten zwischen Regierung und GeoTLD-Betreiber erkennt ICANN die Entscheidung nationaler Gerichte an. Dies kann z. B. Klauseln des Vertrags des GeoTLD-Betreibers mit ICANN (nach kalifornischem Recht) betreffen, die in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen. Davon betroffen sein könnten z. B. Vertragsbedingungen in den Bereichen Datenschutz oder Kartell- und Wettbewerbsrecht.
- Regierungen sollen die Möglichkeit haben, einem GeoTLD-Betreiber den Betrieb unter bestimmten Bedingungen zu entziehen, z. B. falls er den Live-Betrieb der Top-Level-Domain nicht startet, sich nicht an die festgelegten Listen mit den für die Regierung reservierten Begriffen hält oder unberechtigten Parteien die Registrierung von Domains erlaubt.
- Auch bei der Verlängerung des Betreibervertrages nach 10 Jahren, der Änderung der Besitz‑, Standort- oder Stimmrechtsverhältnisse (Change of Control) einer GeoTLD oder dem Wechsel des technischen Dienstleisters wird die Zustimmung der jeweils verantwortlichen Gebietskörperschaften notwendig sein. Damit kann z. B. verhindert werden, dass eine deutsche GeoTLD fiskalisch in ein Niedrigsteuerland verlagert, an Finanzinvestoren im Ausland verkauft wird oder an einen Standort mit laxerer Gesetzgebung umzieht.
Ein Entzug des „Support/Non-Objection” der Regierung bedeutet für den Betreiber einer GeoTLD allerdings keine automatisierte Entziehung des Betriebes.
Vorlage für Support-Brief
Mit dem DAG4 hat ICANN auch eine Vorlage veröffentlicht, wie das so genannte „Statement of Support or Non-Objection”, das in jedem Fall für eine erfolgreiche GeoTLD-Bewerbung vom Bewerber mitzubringen ist, aussehen kann. Damit haben die Regierungen von Städten, Bundesländern und Staaten ein Muster an der Hand, das Rechtssicherheit für den Bewerber und die jeweils zuständige Gebietskörperschaft schafft (Seite 89 in DAG4).
Zuständigkeiten für den Support-Brief
Hier hat es gegenüber der vorherigen Version eine wichtige Änderung gegeben: Der Bewerber für einen Hauptstadtnamen, wie z. B. für .berlin, benötigt aus Sicht von ICANN alleinig einen Support-Brief der jeweiligen nationalen Regierung:
„An application for any string that is a representation, in any language, of the capital city name of any country or territory listed in the ISO 3166–1 standard. In this case, it is anticipated that the relevant government or public authority would be at the national level.”
Ein Bewerber für einen Stadtnamen benötigt hingegen nur den Support-Brief der jeweiligen Stadtregierung (2.2.1.4.2 Geographical Names Requiring, Seite 65/66 in DAG4).
Unklar ist derzeit hingegen, welche(n) Support-Brief(e) ein Bewerber für ein Bundesland (z. B. .bayern oder .nrw) anbringen muss. Es kann davon ausgegangen werden, dass es im Zweifelsfall zwei sein müssen, der des Bundeslandes und der der Bundesregierung.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass deutsche (Haupt-)Städte nach wie vor den Support der lokalen und nationalen Regierung benötigen.
Weiterführende Links
- 4. Version des Bewerberhandbuchs – http://www.icann.org/en/topics/new-gtlds/draft-rfp-clean-28may10-en.pdf
- Supplement zu GeoTLDs – http://www.icann.org/en/topics/new-gtlds/withdrawal-government-support-28may10-en.pdf