Spätestens ab dem 25. Mai 2018 wird es in allen EU-Mitgliedstaaten mit der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO (englisch General Data Protection Regulation, kurz GDPR) ernst. Durch die DSGVO ist ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht geschaffen worden, das besonders Privatpersonen zu Gute kommt. Gleichzeitig tritt ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft, das ergänzende Regelungen enthält. Der Datenschutz soll dadurch für den betroffenen Endverbraucher verbessert und vor allem gegen europäische und nichteuropäische Unternehmen durchsetzbarer gemacht werden. So wird etwa das Auskunftsrecht von Privatpersonen zu ihren Daten enorm verbesser. Unternehmen drohen hohe Strafen bei Zuwiderhandlung und die EU-Kommission hat eine strikte Durchsetzung angekündigt.
Panel „Endlich Herr Deiner Daten”
Im Rahmen eines Diskussionspanels bei 9. Internet Governance Forum Deutschland (IGF‑D) wurde dazu unter dem Titel „Endlich Herr deiner Daten? Die Datenschutzverordnung: praktische Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen.“ unter der Moderation von Thomas Rickert, eco e.V., diskutiert. Als betroffenes Unternehmen war dotBERLIN beim Datenschutz-Panel vertreten. Die weiteren Panelteilnehmer waren:
- Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD
- Dirk Krischenowski, Geschäftsführer, dotBERLIN GmbH & Co. KG
- Prof. Dr. Kai von Lewinski, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht, Universität Passau
- Dr. Winfried Veil, Datenpolitik, Bundesministerium des Inneren
Im Rahmen des Panels wurden praktische Beispiele aufgezeigt, wie der neue Datenschutz für Bürger aussieht und was von Unternehmen verlangt wird. Unternehmen der Domain-Branche sind dabei besonders in der Pflicht, weil sie aufgrund eines strikten Vertrag nach US-Recht mit der Internet-Verwaltungsorganisation ICANN verpflichtet sind, im so genannten WHOIS, die Daten von Inhabern von Domains zu veröffentlichen. Spätestens ab dem 25. Mai 2018 wird dies nach EU-Recht nicht mehr ohne Strafe möglich sein, was Konfliktpotential für die Unternehmen darstellt. Der Zugang zu diesen Daten wird dann, wie die Datenbank der Inhaber von Autokennzeichen, nur noch für Strafverfolgungsbehörden möglich sein. Die DGSVO bringt für uns bei dotBERLIN Mehrarbeit/-kosten mit sich, ist aber über das bisherige Handling von Daten hinaus eine wichtige Übung im verantwortungsvollen Umgang mit unseren Daten und den Daten unserer Kunden.
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