Spä­tes­tens ab dem 25. Mai 2018 wird es in allen EU-Mit­glied­staa­ten mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, kurz DSGVO (eng­lisch Gene­ral Data Pro­tec­tion Regu­la­ti­on, kurz GDPR) ernst. Durch die DSGVO ist ein EU-weit ein­heit­li­ches Daten­schutz­recht geschaf­fen wor­den, das beson­ders Pri­vat­per­so­nen zu Gute kommt. Gleich­zei­tig tritt ein neu­es Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) in Kraft, das ergän­zen­de Rege­lun­gen ent­hält. Der Daten­schutz soll dadurch für den betrof­fe­nen End­ver­brau­cher ver­bes­sert und vor allem gegen euro­päi­sche und nicht­eu­ro­päi­sche Unter­neh­men durch­setz­ba­rer gemacht wer­den. So wird etwa das Aus­kunfts­recht von Pri­vat­per­so­nen zu ihren Daten enorm ver­bes­ser. Unter­neh­men dro­hen hohe Stra­fen bei Zuwi­der­hand­lung und die EU-Kom­mis­si­on hat eine strik­te Durch­set­zung angekündigt. 

Panel „End­lich Herr Dei­ner Daten”

Im Rah­men eines Dis­kus­si­on­s­pa­nels bei 9. Inter­net Gover­nan­ce Forum Deutsch­land (IGF‑D) wur­de dazu unter dem Titel „End­lich Herr dei­ner Daten? Die Daten­schutz­ver­ord­nung: prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen für Ver­brau­cher und Unter­neh­men.“ unter der Mode­ra­ti­on von Tho­mas Rickert, eco e.V., dis­ku­tiert. Als betrof­fe­nes Unter­neh­men war dot­BER­LIN beim Daten­schutz-Panel ver­tre­ten. Die wei­te­ren Panel­teil­neh­mer waren:

  • Marit Han­sen, Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein, ULD
  • Dirk Kri­schenow­ski, Geschäfts­füh­rer, dot­BER­LIN GmbH & Co. KG
  • Prof. Dr. Kai von Lewin­ski, Lehr­stuhl für Öffent­li­ches Recht, Medi­en- und Infor­ma­ti­ons­recht, Uni­ver­si­tät Passau
  • Dr. Win­fried Veil, Daten­po­li­tik, Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Inneren

Im Rah­men des Panels wur­den prak­ti­sche Bei­spie­le auf­ge­zeigt, wie der neue Daten­schutz für Bür­ger aus­sieht und was von Unter­neh­men ver­langt wird. Unter­neh­men der Domain-Bran­che sind dabei beson­ders in der Pflicht, weil sie auf­grund eines strik­ten Ver­trag nach US-Recht mit der Inter­net-Ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­ti­on ICANN ver­pflich­tet sind, im so genann­ten WHOIS, die Daten von Inha­bern von Domains zu ver­öf­fent­li­chen. Spä­tes­tens ab dem 25. Mai 2018 wird dies nach EU-Recht nicht mehr ohne Stra­fe mög­lich sein, was Kon­flikt­po­ten­ti­al für die Unter­neh­men dar­stellt. Der Zugang zu die­sen Daten wird dann, wie die Daten­bank der Inha­ber von Auto­kenn­zei­chen, nur noch für Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den mög­lich sein. Die DGSVO bringt für uns bei dot­BER­LIN Mehr­ar­bei­t/-kos­ten mit sich, ist aber über das bis­he­ri­ge Hand­ling von Daten hin­aus eine wich­ti­ge Übung im ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit unse­ren Daten und den Daten unse­rer Kunden.

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