Unter http://www.jurpc.de/aufsatz/20070062.htm wird die ers­te juris­ti­sche und empi­risch basiert Publi­ka­ti­on zu der Fra­ge ver­öf­fent­licht, was Inter­net­nut­zer über Top-Level-Domains den­ken. Und das mit wirk­lich inter­es­san­ten Ergebnissen:

„Das Ver­brau­cher­ver­ständ­nis über einen Domain­na­men wird im Wesent­li­chen durch die jewei­li­ge Second-Level-Domain geprägt. Bei ent­spre­chen­der Eig­nung der Top-Level-Domain wirkt die­se aller­dings den Gesamt­ein­druck mit prä­gend. Wich­tig für die Bil­dung der Ver­kehrs­vor­stel­lung sind die Erfah­run­gen, die die Nut­zer mit einer Top-Level-Domain machen. 

Das Kon­zept der spre­chen­den und nicht-spre­chen­den Top-Level-Domains wur­de weit­ge­hend durch die empi­ri­schen Erkennt­nis­se bestä­tigt und bie­tet somit auch im Hin­blick auf die empi­ri­sche Ver­kehrs­auf­fas­sung ein ange­mes­se­nes recht­li­ches Instru­men­ta­ri­um für die Beur­tei­lung von Top-Level-Domains.

Über­dies wur­de empi­risch bewie­sen, dass die Inter­net­nut­zer bei ent­spre­chen­den TLDs kei­ne Asso­zia­tio­nen hin zu einer Gebiets­kör­per­schaft als Betrei­ber der jewei­li­gen Top-Level-Domain haben, mit­hin eine namens­recht­lich rele­van­te Zuord­nungs­ver­wir­rung in die­ser Rich­tung nicht eintritt.”