Zwei der am häufigsten gestellten Fragen zu Stadt-Top-Level-Domains, die im ICANN Umfeld geäußert werden, sind:
- Was macht Ihr mit anderen Städten und Orten, die Berlin heißen?
- Wie schützt Ihr Markenrechte Dritter bei .berlin?
Die erste Frage wird von Regierungsvertretern bei ICANN, die im so genannten Governmental Advisory Board (GAC) organisiert sind, geäußert. Hintergrund ist, dass es zahlreiche andere Städte mit dem Namen Berlin gibt und die Regierungsvertreter der entsprechenden Länder es gerne sehen, wenn die Berliner in diesen Orten berücksichtigt werden und zumindest auch .berlin Domains registrieren dürfen.
Die erste Frage kommt aus dem Lager einer Interessensvertretung namens Intellectual Property Constituency (IPC) bei ICANN, das ist die Organisation, die die Interessen von Großunternehmen weltweit vertritt.
Die Frage nach den Markenrechten entspringt den schlechten Erfahrungen, die man bei der freien „First Come, first served” Vergabe von Domains unterhalb der „alten” Top-Level Domains wie .com, .net oder .de gemacht hat. Bei diesen Top-Level Domains wurden Domains wie heidelberg.de, barcelona.com oder shell.de einfach an denjenigen vergeben, der zuerst registriert hat. Das hat natürlich zu zahllosen Prozessen geführt, insbesondere .com-Städtenamen wurden dabei von der WIPO meist nicht den Städten zugesprochen. Auch eine www.reichstag.de wurde damals einfach an eine Privatperson vergeben.
Und hier nun der Link zu unseren White Papern zu den Fragen. Diese Paper werden wir auf dem kommenden ICANN Meeting in Kairo in den entsprechenden diskutieren.
- Cities with the same Name – What can be done?
- Best Practice IP Protection in cityTLDs – A Draft