Ergän­zun­gen von dot­BER­LIN zu den Aus­sa­gen im Rah­men der Anhö­rung zu .ber­lin im Ber­li­ner Abge­ord­ne­ten­haus am 6.6.2007

Zusam­men­fas­sung

  • Die Ber­li­ner IHK und die Ber­li­ner IT-Wirt­schaft unter­stüt­zen die Ein­füh­rung einer Top-Level-Domain .ber­lin.
  • dot­BER­LIN ist ähn­lich orga­ni­siert wie DENIC, bei­de Orga­ni­sa­tio­nen schüt­ten Über­schüs­se an die Gesell­schaf­ter bzw. Mit­glie­der aus.
  • Der Betrieb einer Top-Level-Domain ist kei­ne Auf­ga­be der öffent­li­chen Hand, er ist gesetz­lich (Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz, TKG) in der Pri­vat­wirt­schaft vorgesehen.
  • Bei dot­BER­LIN sind die rele­van­ten Know-How-Trä­ger der deut­schen Inter­net­wirt­schaft ver­tre­ten, als Gesell­schaf­ter, im Bei­rat und als Berater.
  • .ber­lin ist nach­hal­ti­ge Inter­net-Infra­struk­tur für Ber­lin und die Ber­li­ner, kein kurz­fris­ti­ger Marketinggag.
  • Das zen­tra­le Argu­ment der Senats­kanz­lei gegen .ber­lin, die behaup­te­te Ver­pflich­tung zur Ver­hin­de­rung von Wett­be­werb zu Berlin.de, kann nur durch eine Offen­le­gung des PPP-Ver­tra­ges geklärt werden.
  • Bun­des­re­gie­rung kann nicht bei .de-Streit­fäl­len haft­bar gemacht wer­den, die Ber­li­ner Lan­des­re­gie­rung bei einem ähn­li­chen Betrei­ber­mo­dell nicht bei .ber­lin.
  • Das Land Ber­lin hat kei­ne aus­schließ­li­chen Namen­rech­te am Namen BERLIN, eine lau­te­re Ver­wen­dung von Stadt­na­men ist gesetz­lich gestattet.
  • dot­BER­LIN gewinnt im Juni den Inno­va­ti­ons­preis der deut­schen Internetwirtschaft.
  • .ber­lin, .paris und .nyc haben auf Ein­la­dung der ICANN auf dem Mee­ting im Juni prä­sen­tiert und Zustim­mung von Ver­tre­tern welt­wei­ter Inter­es­sens­grup­pen erhalten.

Hal­tung der IHK zu einer Top-Level-Domain .ber­lin

 

 

Da es bezüg­lich der Hal­tung der IHK zu einer Top-Level-Domain .ber­lin bis dato wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen von IHK und Senats­kanz­lei gab, sei noch ein­mal fest­ge­hal­ten, dass die IHK und ins­be­son­de­re die Mit­glieds­un­ter­neh­men aus der IT-Bran­che die Ein­füh­rung einer Top-Level-Domain .ber­lin unter­stüt­zen. Hier­zu die offi­zi­el­le Aus­sa­ge des stell­ver­tre­ten­den Haupt­ge­schäfts­füh­rers Lud­ger Hin­sen am 09.08.2007 gegen­über MdA Mir­co Dragowski:

„Vie­len Dank für Ihre E‑Mail vom 2. August 2007. Offen­bar gibt es unter­schied­li­che Aus­sa­gen von Drit­ten über die Hal­tung der IHK Ber­lin zu einer Top Level Domain .ber­lin. Weil sich die IHK Ber­lin von kei­ner Sei­te instru­men­ta­li­sie­ren las­sen möch­te, nut­ze ich ger­ne die Gele­gen­heit, Ihnen unse­re Ein­schät­zung selbst zu schildern.

Vor dem Hin­ter­grund der erwar­te­ten Erwei­te­rung des Namens­rau­mes im Inter­net wäre die Ein­füh­rung einer Top Level Domain mit dem Namen Ber­lin nach unse­rer Auf­fas­sung ein guter Bei­trag zur Posi­tio­nie­rung der Mar­ke Ber­lin und eine Gele­gen­heit, inter­na­tio­na­le Auf­merk­sam­keit zu schaf­fen. Die­se Ein­schät­zung bestä­ti­gen uns auch unse­re Mit­glieds­un­ter­neh­men, ins­be­son­de­re aus der IT-Bran­che. Ob eine Top Level Domain .ber­lin ange­nom­men und wirt­schaft­lich erfolg­reich wird – so die Auf­fas­sung der dot­Ber­lin GmbH & Co. KG – oder aber eher nicht – so die Ein­schät­zung der Senats­kanz­lei – muss aller­dings letzt­lich der Markt entscheiden.

Wegen der beson­de­ren Chan­cen, die wir bei einer Ein­füh­rung von .ber­lin sehen, woll­ten wir das Pro­jekt – unab­hän­gig davon, wer die­ses trägt – in der Start­pha­se unter­stüt­zen. Des­halb war die IHK Ber­lin bis zum Janu­ar die­sen Jah­res im Bei­rat der dot­Ber­lin GmbH & Co. KG ver­tre­ten. Als Insti­tu­ti­on, in der alle gewerb­li­chen Unter­neh­men Mit­glied sind, kön­nen wir uns aller­dings nur in Aus­nah­me­fäl­len direkt in ein­zel­nen Mit­glieds­un­ter­neh­men enga­gie­ren. Die Mit­glied­schaft im Bei­rat der Gesell­schaft war des­halb von vor­ne­her­ein zeit­lich befris­tet ange­legt. Eine Posi­tio­nie­rung zuguns­ten oder zulas­ten der dot­Ber­lin GmbH & Co. KG oder der Senats­kanz­lei, die das Pro­jekt kri­tisch beur­teilt, war damit nicht verbunden.”

Sei­te 12 – Bei­trag Frank Zimmermann:

„Die DENIC ist eine Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­ti­on. Ist es aus Ihrer Sicht sinn­voll, bei einer Ver­wal­tung von Top-Level-Domains von einer Non-Pro­fit zu einer Pro­fit-Orga­ni­sa­ti­on zu kom­men, wenn es sich um sol­che Namen wie Ber­lin han­delt, die erkenn­bar auch eine Zuord­nung zu einem öffent­li­chen Gemein­we­sen haben?”

Ergän­zung: Die DENIC e.G. ist nicht gemein­nüt­zig. DENIC ist eine ein­ge­tra­ge­ne Genos­sen­schaft, die zwar per se als Orga­ni­sa­ti­on kei­ne Gewin­ne erwirt­schaf­ten darf, jedoch den aus­schließ­lich wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen ihrer Mit­glie­der ver­pflich­tet ist. Die rund 250 Mit­glie­der der DENIC (ein­ma­li­ge Ein­la­ge Euro 1.500) sind Wirt­schafts­un­ter­neh­men (Inter­net­pro­vi­der) an die am Jah­res­en­de even­tu­el­le Über­schüs­se aus­ge­zahlt werden.

Die dot­BER­LIN GmbH & Co. KG ist als Publi­kums-Kom­man­dit­ge­sell­schaft ähn­lich wie die der DENIC als Com­mu­ni­ty rele­van­ter Inter­es­sens­grup­pen orga­ni­siert. Die dot­BER­LIN Gesell­schaf­ter (Kom­man­di­tis­ten) leis­ten eine ein­ma­li­ge Ein­la­ge von Euro 100, even­tu­el­le Über­schüs­se wer­den am Jah­res­en­de an die Kom­man­di­tis­ten aus­ge­schüt­tet. Kom­man­di­tis­ten sind über­wie­gend Orga­ni­sa­tio­nen aus Berlin.

 

Sei­te 13/14 – Bei­trag Dr. Gabrie­le Hiller:

„Wer soll es machen? Wel­che Alter­na­ti­ven zu einer pri­vat­wirt­schaft­li­chen Beschrei­bung gibt es?

Ergän­zung: Im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz ist fest­ge­hal­ten, dass der Betrieb von Top-Level-Domains pri­vat­wirt­schaft­lich zu erfol­gen hat. Da der Betrieb einer Top-Level-Domain kei­ne öffent­li­che-recht­li­che Auf­ga­be ist, ist der Betrieb von .ber­lin durch eine öffent­lich-recht­li­che Orga­ni­sa­ti­on aus­ge­schlos­sen, auch eine Aus­schrei­bung oder eine Public-Pri­va­te-Part­ner­ship sind damit nicht vor­ge­se­hen. Im Unter­neh­men dot­BER­LIN sind die Know-How-Trä­ger und das Rück­grat der deut­schen Inter­net­wirt­schaft ver­tre­ten, als Gesell­schaf­ter und im Bei­rat. Es ist kaum vor­stell­bar, dass eine ande­re deut­sche Orga­ni­sa­ti­on sich ver­gleich­bar zu dot­BER­LIN auf­stel­len kann. Eines der zen­tra­len Kri­te­ri­en für die Zulas­sung von .ber­lin bei der ICANN ist genau die­se orga­ni­sa­to­ri­sche Auf­stel­lung von dot­BER­LIN mit dem Invol­vement der der deut­schen Internetwirtschaft.

„Ich fra­ge mich, war­um man das jetzt ad hoc über das Knie bre­chen soll.”

Ergän­zung: dot­BER­LIN berei­tet seit 2 Jah­ren die Bewer­bung um die Top-Level-Domain .ber­lin vor und hat dabei zei­tig alle rele­van­ten Par­tei­en mit ein­be­zo­gen. Da es bis­lang nur alle 4 Jah­re ein Bewer­bungs­fens­ter für neue Top-Level-Domains gibt, ist dot­BER­LIN auf das nächs­te Fens­ter Anfang 2008 ange­wie­sen. Eine Ableh­nung von .ber­lin durch die Ber­li­ner Lan­des­re­gie­rung und eine even­tu­ell damit ver­bun­de­ne Ver­sa­gung der Inbe­trieb­nah­me von .ber­lin ist dabei als staat­li­che Ein­griffs­hand­lung in die Pri­vat­wirt­schaft zu wer­ten (u.a. Koenig/Koch, Kom­mu­ni­ka­ti­on & Recht, Heft 11/2006).

 

Sei­te 15/16 – Bei­trag Micha­el Donnermeyer:

„Wir hat­ten meh­re­re Sit­zun­gen auch mit den übri­gen Mar­ke­ting-Orga­ni­sa­tio­nen, die in Ber­lin tätig sind, Part­ner für Ber­lin, Herr Strauch hat eine Run­de, wo vie­le Orga­ni­sa­tio­nen wie Mes­se und ande­re tätig sind. Das haben wir mehr­fach in die­sen Run­den dis­ku­tiert und das Für und Wider abge­wo­gen. Es ist aus­drück­lich eine Abwä­gungs­ent­schei­dung, bei der auf der einen Sei­te Argu­men­te dafür spre­chen, auf der ande­ren Sei­te dagegen.

Ergän­zung: Meh­re­re Mar­ke­ting­or­ga­ni­sa­tio­nen, wie u.a. die BTM, die BTM-Part­ner­ho­tels haben sich aus­drück­lich für .ber­lin aus­ge­spro­chen und sind Gesell­schaf­ter bei dot­BER­LIN. Die Abwä­gungs­ent­schei­dung ist allein durch die Senats­kanz­lei getrof­fen worden.

„Die Begeis­te­rung, dass es ein sol­cher Image-Gewinn sei, muss man etwas rela­ti­vie­ren, weil es ein ein­ma­li­ger Effekt ist, der bei der Ein­füh­rung da wäre. Wie groß er ist, wis­sen wir nicht.”

Ergän­zung: Die Ein­füh­rung von .ber­lin bringt im Gegen­teil einen nach­hal­ti­gen Image-Gewinn mit sich, da durch .ber­lin meh­re­re Mil­li­ar­den Medi­en­kon­tak­te jähr­lich durch Email-Adres­sen wie martin@gmx.berlin oder Domains wie www.hotel.berlin geschaf­fen wer­den. Die­ser Auf­merk­sam­keit ist nach­hal­tig und steigt noch über die Zeit beträchtlich.

„Nicht alle Städ­te haben einen inter­na­tio­nal ein­deu­ti­gen Namen wie Berlin.”

Ergän­zung: Ber­lin heißt in den wenigs­ten Län­dern der Erde Ber­lin und teilt die­se Eigen­schaft mit prak­tisch jeder ande­ren Stadt.

„Das sind 27 Mil­lio­nen Kun­den bei Berlin.de”.

Ergän­zung: Berlin.de hat jeden Monat rund 4 Mil­lio­nen Besu­cher, die rund 27 Mil­lio­nen Sei­ten ankli­cken. Dazu muss aller­dings gesagt wer­den, dass ein Teil der Besu­cher die Ange­stell­ten des Lan­des Ber­lin sind, bei denen Berlin.de die Start­sei­te auf Ihrem Com­pu­ter ist.

„Wir haben Ver­trä­ge im Rah­men einer Public-Pri­va­te-Part­ner­ship mit dem Ber­li­ner Ver­lag, der unser Public-Pri­va­te-Part­ner ist. Es wür­de mit Sicher­heit von der Sei­te aus Schwie­rig­kei­ten geben, weil die Exklu­si­vi­tät zuge­si­chert ist.”

Ergän­zung: Die­se zen­tra­le Behaup­tung gegen eine Ein­füh­rung ist zu bele­gen. Das zen­tra­le Argu­ment der Senats­kanz­lei gegen .ber­lin, die behaup­te­te Ver­pflich­tung der zur Ver­hin­de­rung von Wett­be­werb zu Berlin.de, kann nur durch eine Offen­le­gung des PPP-Ver­tra­ges gegen­über den invol­vier­ten Inter­es­sen­grup­pen geklärt werden.

„Die Namens­rech­te lie­gen beim Senat.”

Ergän­zung: Das Land Ber­lin hat kei­ne aus­schließ­li­chen Namen­rech­te an Ber­lin, da eine lau­te­re Ver­wen­dung von Stadt­na­men gesetz­lich gestat­tet ist. So kön­nen Mer­chan­di­sing­ar­ti­kel mit dem Namen Ber­lin ver­kauft wer­den, ein Par­füm kann Ber­lin hei­ßen und Unter­neh­men dür­fen Ber­lin im Namen führen.

 

All­ge­mei­ne Ergän­zung zum The­ma Haf­tung einer Regierung:

„War­um wird die Bun­des­re­gie­rung nicht haft­bar gemacht, wenn .de-Domain­na­men oder Inhal­te unter .de-Domains rechts­wid­rig sind?”

Ergän­zung von DENIC Jus­ti­zi­ar Ste­phan Wel­zel: In Betracht kommt nur die so genann­te Stö­rer­haf­tung, die drei Vor­aus­set­zun­gen hat:

1. Der Stö­rer muss einen kau­sa­len Bei­trag zur Rechts­ver­let­zung geleis­tet haben.
2. Er muss recht­lich und tat­säch­lich in der Lage sein, die Rechts­ver­let­zung zu beseitigen.
3. Die Rechts­ver­let­zung als sol­che fest­zu­stel­len und gegen sie ein­zu­grei­fen muß ihm zumut­bar sein.

Nichts von alle­dem trifft für die Bun­des­re­gie­rung im Hin­blick auf .de-Domains zu:

1. Die Bun­des­re­gie­rung hat kei­nen Ursa­chen­bei­trag zur Rechts­ver­let­zung geleis­tet; denn sie hat die frag­li­che Domain nicht regis­triert und schon gar nicht die Web­site gestal­tet – und sie hat nicht ein­mal dafür gesorgt, dass DENIC die Regis­trie­rungs­stel­le ist und daher die Domain regis­trie­ren konn­te (und mit der Web­site hat DENIC ohne­hin nichts zu tun).

2. Die Bun­des­re­gie­rung ist recht­lich nicht in der Lage, die Domain oder die Web­site zu ent­fer­nen; denn sie hat eine recht­li­che Hand­ha­be weder gegen DENIC (und auch DENIC könn­te ohne­hin nur die Domain, nicht aber die Web­site besei­ti­gen) noch gegen den Domain­in­ha­ber oder den Web­site­be­trei­ber. Tat­säch­lich kann sie dar­über hin­aus erst recht nichts tun.

3. Der Bun­des­re­gie­rung wären Prü­fung und Ein­grei­fen auch nicht zumut­bar, wie sich im Wege eines Erst-recht-Schlus­ses schon dar­aus ergibt, dass bei­des bereits DENIC nicht zuge­mu­tet wer­den kann.

 

Nach­trä­ge

dot­BER­LIN gewinnt den Inno­va­tions-Son­der­preis der deut­schen Internetwirtschaft

Am 19. Juni hat die dot­BER­LIN GmbH & Co. KG in Köln den Inno­va­tions-Award der deut­schen Inter­net­wirt­schaft erhal­ten, Preis­trä­ger der Vor­jah­re waren openBC und iTunes.

„Wir fin­den die Idee, den Namens­raum auf loka­ler Ebe­ne zu erwei­tern, über­zeu­gend und eigent­lich über­fäl­lig”, kom­men­tier­te Harald Sum­ma, Geschäfts­füh­rer des eco-Ver­bands. „Schließ­lich sind Domains von außer­or­dent­li­cher Bedeu­tung für die Kom­mu­ni­ka­ti­on, und des­halb ist es an der Zeit, die künst­li­che Knapp­heit im Namens­raum des Inter­net durch die Ein­füh­rung von star­ken neu­en Top-Level-Domains wie .ber­lin zu beheben”.

Um die Aus­zeich­nun­gen in den ver­schie­de­nen Kate­go­rien hat­ten sich fast 200 Unter­neh­men bewor­ben. Aus­ge­lobt wird der Preis vom Ver­band der Deut­schen Inter­net­wirt­schaft eco e.V..

 

.ber­lin, .paris und .nyc prä­sen­tie­ren offi­zi­ell bei ICANN

Im Rah­men des 29. ICANN Mee­tings in Puer­to Rico waren .ber­lin, .paris und .nyc ein­ge­la­den auf einem Work­shop zum The­ma Ver­brau­cher­wahr­neh­mung bei den so genann­ten GeoTLDs zu prä­sen­tie­ren. Im Anschluss dar­an hat­ten Dele­gier­te der meis­ten auf der Kon­fe­renz anwe­sen­den Inter­es­sen­grup­pen, dar­un­ter auch Regie­rungs­ver­tre­ter und Ver­tre­ter von Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen, Gele­gen­heit, die vor­ge­stell­ten Pro­jek­te aus New York, Paris und Ber­lin zu kom­men­tie­ren. Es sei dabei mehr als deut­lich gewor­den, dass GeoTLDs für die Inter­net­nut­zer zu mehr Aus­wahl, aber nicht zu mehr Ver­wir­rung füh­ren würden.

Beson­ders der fran­zö­si­sche Regie­rungs­ver­tre­ter, Bert­rand de la Cha­pel­le, setz­te sich ver­stärkt für die GeoTLDs ein, auch in Hin­blick auf eine zukünf­ti­ge .paris.