logo-bmwiHeu­te hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie (BMWI) den bereits ange­kün­dig­ten Ent­wurf für eine Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes ver­öf­fent­licht. Im Ent­wurf ist das The­ma neu­er geo­gra­phi­scher Top-Level-Domains mit einem Ände­rungs­vor­schlag des für Top-Level-Domains rele­van­ten Para­gra­phen 66 adressiert:

„Ist im Ver­ga­be­ver­fah­ren für gene­ri­sche Domä­nen obers­ter Stu­fe für die Zutei­lung oder Ver­wen­dung einer geo­gra­fi­schen Bezeich­nung, die mit dem Namen einer Gebiets­kör­per­schaft iden­tisch ist, eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung oder Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung durch eine deut­sche Regie­rungs-oder Ver­wal­tungs­stel­le erfor­der­lich, obliegt die Ent­schei­dung über die Ertei­lung des Ein­ver­ständ­nis­ses oder die Aus­stel­lung einer Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung der nach dem jewei­li­gen Lan­des­recht zustän­di­gen Stel­le. Wei­sen meh­re­re Gebiets­kör­per­schaf­ten iden­ti­sche Namen auf, liegt die Ent­schei­dungs­be­fug­nis bei der Gebiets­kör­per­schaft, die nach der Ver­kehrs­auf­fas­sung die größ­te Bedeu­tung hat.”

Mit die­sem Vor­stoß des BMWI ist die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land nach der ver­ab­schie­de­ten Reso­lu­ti­on des Deut­schen Bun­des­tags zu GeoTLDs im Anfang 2008 wie­der ein­mal welt­weit füh­rend in der Unter­stüt­zung bei der Schaf­fung von GeoTLDs für die eige­ne Nation.

Links

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=360138.html

http://dip.bundestag.de/btd/16/045/1604564.pdf