In der neuen Version des Bewerberhandbuchs (DAG4) schließt ICANN nun erstmals aus, dass ICANN-akkreditierte Registrare mit der Erbringung von technischen Backend-Dienstleistungen beauftragt werden dürfen. Laut weiteren Formulierungen im Handbuch dürfen Registrare auch weder direkt noch indirekt mehr als 2% an einer Registry halten. Diese Entwicklung ist für die gesamte ICANN-Gemeinde eine überraschende Wende, die zuvor öffentlich weder diskutiert noch gefordert wurde, und trifft zahlreiche Registrare. Sie würde dazu beitragen, dass Backend-Dienstleistungen weiterhin nur von den bekannten Anbietern erbracht werden dürfen und Wettbewerb kaum möglich wird. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist eine solche Regelung schwer vorstellbar, denn Wettbewerb könnte für den Endkunden bessere Preise und Service nach sich ziehen. ICANN begründet die neue Regelung auch mit den Erfahrungen, die sie bei .com durch den Betrieb und die Vergabe von .com unter dem gemeinsamen Dach von Verisign und Network Solutions hat machen müssen. Von daher bleibt es spannend, welche Interessen sich durchsetzen werden.