In der 12. Sit­zung des Digi­tal-Aus­schus­ses am 2. Juli 2014, fand in Sit­zungs­saal JKH eine öffent­li­che Anhö­rung zum The­ma „Inter­net Gover­nan­ce“ statt. In ihr ging es u.a. auch um neu­en Top-Level-Domains ging. Als Exper­ten, die von den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten befragt wur­den, waren geladen:

  • Dirk Bren­gel­mann – Son­der­be­auf­trag­ter des Aus­wär­ti­gen Amtes für Cyber-Außenpolitik
  • Dirk Kri­schenow­ski – Inter­net Socie­ty, Ger­man Chap­ter e.V. (ISOC.DE e.V.) dot­BER­LIN GmbH & Co. KG
  • Prof. Dr. Wolf­gang Klein­wäch­ter – Pro­fes­sor für Inter­net Poli­tik und Regu­lie­rung Uni­ver­si­tät Aar­hus, Mit­glied des ICANN, Board of Directors
  • Prof. Micha­el Rotert – Vor­stands­vor­sit­zen­der Ver­band der deut­schen Inter­net­wirt­schaft – eco e.V
  • Prof. Dr. Rolf H. Weber – Lehr­stuhl für Privat‑, Wirt­schafts- und Euro­pa­recht Uni­ver­si­tät Zürich

Mate­ria­li­en: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a23/anhoerungen/-/285058

Video und Zusam­men­fas­sung: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a23/kw27_pa_digitale-agenda/283232

Das 5‑minütige Ein­gangs­state­ment von Dirk Kri­schenow­ski lautete:

Sehr geehr­ter Herr Vor­sit­zen­de, sehr geehr­te Damen und Her­ren Bundestagsabgeordneten,

Ich bedan­ke mich für die Ein­la­dung und die Gele­gen­heit, als Geschäfts­füh­rer bei der Top-Level-Domain .ber­lin heu­te für ISOC.de, dem Ger­man Chap­ter der Inter­net Socie­ty zu Ihren Fra­gen zur Inter­net Gover­nan­ce Stel­lung neh­men zu dürfen:

In den mit ISOC ver­bun­de­nen Orga­ni­sa­tio­nen wie der Inter­net Engi­nee­ring Task Force (IETF) und der Inter­net Rese­arch Task Force (IRTF) mit den Lei­tungs­gre­mi­en Inter­net Archi­tec­tu­re Board (IAB) und Inter­net Engi­nee­ring Stee­ring Group (IESG) sind unter einem Dach die zen­tra­len Insti­tu­tio­nen der Stan­dar­di­sie­rung und For­schung von und für die Inter­net Com­mu­ni­ty versammelt.

Gemein­sam mit wei­te­ren Gre­mi­en wie ICANN oder W3C bil­den die­se Orga­ni­sa­tio­nen in ihrer Gesamt­heit das ab, was es außer­halb natio­nal­staat­li­cher und völ­ker­recht­li­cher Insti­tu­tio­nen an Insti­tu­tio­nen der „Inter­net Gover­nan­ce“ welt­weit gibt.

Alle die­se Orga­ni­sa­tio­nen wer­den von der gemein­sa­men Über­zeu­gung getra­gen, dass offe­ne und trans­pa­ren­te „Inter­net Gover­nan­ce“ unter Betei­li­gung aller Stake­hol­der eine wesent­li­che Bedin­gung für den Erfolg und die Wei­ter­ent­wick­lung eines frei­en Inter­nets sind.

Wir mei­nen, dass sich das in den letz­ten bei­den Jahr­zehn­ten gewach­se­ne „bot­tom-up Mul­ti-Stake­hol­der-Modell“ grund­sätz­lich bewährt hat und auch weiter bewäh­ren wird. Die­ses Modell ist ein kom­ple­xes Wech­sel­spiel unter­schied­lichs­ter Akteu­re, denn es feh­len – anders als bei staat­li­chen Insti­tu­tio­nen – fes­te Hier­ar­chien und kla­re Regeln oder gar Verfassungen.

Das ist im Bereich des Völ­ker­rechts jedoch auch nicht anders. Im Gegen­satz zu Ver­hand­lung über völ­ker­recht­li­che Ver­trä­ge zwi­schen Staa­ten, ver­lau­fen die Ver­hand­lun­gen in den Stan­dar­di­sie­rungs­gre­mi­en des Inter­net, wie IETF oder ICANN, wesent­lich trans­pa­ren­ter und offe­ner ab und bie­ten der Zivil­ge­sell­schaft mehr Mitsprachemöglichkeiten.

Ech­te Pro­ble­me oder gar Sicher­heits­ri­si­ken haben sich im Bereich der Inter­net-Regu­lie­rung in den ver­gan­ge­nen bei­den Jahr­zehn­ten in der Pra­xis kei­ne erge­ben. Alles, was wir dazu auch im Umfeld der Dis­kus­si­on um die Über­wa­chung der NSA erfah­ren, hat nichts mit man­geln­der Gover­nan­ce des Inter­net zu tun, son­dern betrifft viel­mehr Berei­che, in denen die Staa­ten bis heu­te sehr weit­ge­hen­de Kon­trol­le aus­üben, näm­lich bei der Infra­struk­tur des Netzes.

Das Fun­da­ment, auf dem das Inter­net läuft ist näm­lich kein homo­ge­nes „Inter­netz“ son­dern viel­mehr Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­fra­struk­tur. Die­se hete­ro­ge­ne Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze wer­den von den unter­schied­lichs­ten natio­na­len und inter­na­tio­na­len Akteu­ren gestal­tet, fort­ent­wi­ckelt und staat­lich stark reguliert.

Und genau an die­ser Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­fra­struk­tur setzt die lega­le oder ille­ga­le Aus­spä­hung der Bür­ger oder Unter­neh­men eines Lan­des durch sei­ne eige­nen oder „befreun­de­te“ Diens­te an. Und eben nicht am Inter­net selbst. 

Daher sind Vor­schlä­ge, die zu einem „Schen­gen Rou­ting“ oder „Deutsch­land­netz“ raten, ver­fehlt, eben­so wie die Vor­stel­lung, dass durch eine Ver­la­ge­rung der Regu­lie­rung auf zwi­schen­staat­li­che Insti­tu­tio­nen etwas ver­än­dert wer­den könn­te. In zwi­schen­staat­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen und UNO-Gre­mi­en, wie etwa der ITU, haben demo­kra­ti­sche Staa­ten kaum oder kei­ne Mehr­hei­ten, die sicher­stel­len könn­ten, dass der freie Fluss von Infor­ma­tio­nen, den wir heu­te im Inter­net so schät­zen, zukünf­tig noch existiert. 

Will man die zukünf­ti­ge Sicher­heit und Sta­bi­li­tät des Inter­net aus­bau­en, dann ver­die­nen die exis­tie­ren­den Mecha­nis­men und Orga­ni­sa­tio­nen des „Mul­ti-Stake­hol­der-Modells“ mehr Auf­merk­sam­keit und Unter­stüt­zung aller demo­kra­ti­schen Staaten.

Die Bun­des­re­pu­blik soll­te hier – im Ver­gleich zu ande­ren Län­dern – noch mehr tun. In Deutsch­land und Euro­pa haben wir kaum Unter­neh­men wie Goog­le, Face­book, Apple oder Micro­soft, die sich schon im eige­nen Inter­es­se für euro­päi­sche und mit­tel­bar auch deut­sche Posi­tio­nen ein­brin­gen. Daher wür­den wir mehr insti­tu­tio­nel­le För­de­rung emp­feh­len, damit unse­re Akteu­re, auch die der Zivil­ge­sell­schaft, mehr Mög­lich­kei­ten bekä­men, auf den inter­na­tio­na­len Kon­fe­ren­zen Prä­senz zu zeigen.

Zudem soll­ten Unter­neh­men aus Deutsch­land mehr poli­ti­sche För­de­rung im inter­na­tio­na­len Kon­text erfah­ren um sich bes­ser gegen die Lob­by ande­rer Staa­ten durch­set­zen zu kön­nen, wenn man denn bei­spiels­wei­se nicht möch­te, dass eine Top-Level-Domain wie „.GMBH“ künf­tig von einem Unter­neh­men in den USA kon­trol­liert wird.

Zugleich heißt das aber auch, dass man sich selbst Vor­schlä­gen ent­hal­ten muss, die eine Zer­split­te­rung des Inter­nets bewir­ken oder die unter dem Vor­wand oder einem fal­schen Ver­ständ­nis von Schutz und Kon­trol­le das besei­ti­gen wür­den, was sie selbst zu schüt­zen vor­ge­ben: Die Frei­heit und Grund­rech­te der Bür­ge­rin­nen und Bürger. 

Wer mehr Daten­si­cher­heit will, der muss die Ver­keh­re selbst ver­schlüs­seln oder denen, die dies tun wol­len, hel­fen, wobei nur eine wirk­sa­me „Ende-zu-Ende” Ver­schlüs­se­lung der Inhal­te einen gewis­sen Schutz gegen Aus­spä­hung bie­ten kann. Gesetz­li­che Ver­pflich­tun­gen für ein regio­nal begrenz­tes Rou­ting dage­gen wären weder effek­tiv, noch verhältnismäßig.