Berlin, 07.05.2014 – Die Hauptstadt-Domain .berlin ist auch unter Juristen begehrt, wie erste Streitfälle zeigen. Das Motto „Abnehmen & das Leben genießen“ will Weight Watchers im Internet offenbar auch für Berlin gezielter vermarkten. Das Unternehmen hatte am 16. April im Rahmen des sogenannten Uniform Rapid Suspension System („URS“) ein Verfahren gegen den jetzigen Inhaber der Domain weightwatchers.berlin initiiert. Ziel des Verfahrens war die Sperrung oder Löschung der Domain. Die Domain wurde bei dem Registrar united-domains bereits am 23. März, kurz nach Start der Hauptstadt-Domain .berlin, registriert.
Unmittelbar nach Eingang der Beschwerde wurde die Domain durch die dotBERLIN GmbH & Co. KG für die Dauer des Verfahrens gesperrt. Inzwischen wurde der Beschwerde von Weight Watchers statt gegeben. Die Domain wird nun für die verbleibende Dauer der Registrierung – bis 22. März 2015 – suspendiert; bei Aufruf der Domain erscheint eine entsprechende Information. Anschließend wird die Domain gelöscht; alternativ kann Weight Watchers die Suspendierung für ein weiteres Jahr verlangen.
Unkompliziert Marken schützen
Um derartige Verfahren zu vermeiden, haben Unternehmen mit eingetragenen Marken unter den neuen Domain-Endungen wie der Haupstadt-Domain .berlin eine kostengünstige Möglichkeit, ihre Marken zu schützen und bevorrechtigt zu registrieren. Markeninhaber können ihre Marken in einer zentralen Markendatenbank, dem Trademark Clearinghouse, hinterlegen. Mit einer hinterlegten Marke kann eine Domain in der sogenannten Sunrise Phase bevorrechtigt registriert werden. Bei .berlin ist diese Phase zwar bereits abgeschlossen, aber bei zahlreichen weiteren neuen Domain-Endungen wie .hamburg oder .reise steht sie noch bevor.
Beim Trademark Clearinghouse sind zahlreiche Dienstleister akkreditiert, die eine solche Hinterlegung übernehmen; in Berlin bietet diesen Service die DOTZON GmbH an. Im konkreten Fall weightwatchers.berlin hatte Weight Watchers zwar von dieser Möglichkeit des Markenschutzes Gebrauch gemacht, aber offensichtlich die entsprechende Domain anschließend nicht registriert.
Hinterlegung oder Einspruch günstiger als Klageweg
Wenn Unternehmen die Möglichkeiten des Markenschutzes nicht nutzen, bleibt nur der Klageweg. Zwar gibt es standardisierte Klageverfahren zur Sperrung und Löschung einer Domain, sie sind aber ungleich aufwändiger und teurer als die Hinterlegung und Registrierung über das Trademark Clearinghouse.
Eine Alternative ist das bei .berlin angebotene sogenannte Einspruch-Verfahren. Kostengünstig und einfach können berechtigte Markeninhaber einen Einspruch zu einer registrierten Domain einlegen, und so eine Übertragung verhindern. Davon haben z.B. die Inhaber der Marken RS2 und KissFM Gebrauch gemacht.