Ber­lin, 07.05.2014 – Die Haupt­stadt-Domain .ber­lin ist auch unter Juris­ten begehrt, wie ers­te Streit­fäl­le zei­gen. Das Mot­to „Abneh­men & das Leben genie­ßen“ will Weight Wat­chers im Inter­net offen­bar auch für Ber­lin geziel­ter ver­mark­ten. Das Unter­neh­men hat­te am 16. April im Rah­men des soge­nann­ten Uni­form Rapid Sus­pen­si­on Sys­tem („URS“) ein Ver­fah­ren gegen den jet­zi­gen Inha­ber der Domain weightwatchers.berlin initi­iert. Ziel des Ver­fah­rens war die Sper­rung oder Löschung der Domain. Die Domain wur­de bei dem Regis­trar united-domains bereits am 23. März, kurz nach Start der Haupt­stadt-Domain .ber­lin, registriert.

Unmit­tel­bar nach Ein­gang der Beschwer­de wur­de die Domain durch die dot­BER­LIN GmbH & Co. KG für die Dau­er des Ver­fah­rens gesperrt. Inzwi­schen wur­de der Beschwer­de von Weight Wat­chers statt gege­ben. Die Domain wird nun für die ver­blei­ben­de Dau­er der Regis­trie­rung – bis 22. März 2015 – sus­pen­diert; bei Auf­ruf der Domain erscheint eine ent­spre­chen­de Infor­ma­ti­on. Anschlie­ßend wird die Domain gelöscht; alter­na­tiv kann Weight Wat­chers die Sus­pen­die­rung für ein wei­te­res Jahr verlangen.

Unkom­pli­ziert Mar­ken schützen

Um der­ar­ti­ge Ver­fah­ren zu ver­mei­den, haben Unter­neh­men mit ein­ge­tra­ge­nen Mar­ken unter den neu­en Domain-Endun­gen wie der Haup­stadt-Domain .ber­lin eine kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit, ihre Mar­ken zu schüt­zen und bevor­rech­tigt zu regis­trie­ren. Mar­ken­in­ha­ber kön­nen ihre Mar­ken in einer zen­tra­len Mar­ken­da­ten­bank, dem Trade­mark Clea­ring­house, hin­ter­le­gen. Mit einer hin­ter­leg­ten Mar­ke kann eine Domain in der soge­nann­ten Sun­ri­se Pha­se bevor­rech­tigt regis­triert wer­den. Bei .ber­lin ist die­se Pha­se zwar bereits abge­schlos­sen, aber bei zahl­rei­chen wei­te­ren neu­en Domain-Endun­gen wie .ham­burg oder .rei­se steht sie noch bevor.

Beim Trade­mark Clea­ring­house sind zahl­rei­che Dienst­leis­ter akkre­di­tiert, die eine sol­che Hin­ter­le­gung über­neh­men; in Ber­lin bie­tet die­sen Ser­vice die DOTZON GmbH an. Im kon­kre­ten Fall weightwatchers.berlin hat­te Weight Wat­chers zwar von die­ser Mög­lich­keit des Mar­ken­schut­zes Gebrauch gemacht, aber offen­sicht­lich die ent­spre­chen­de Domain anschlie­ßend nicht registriert.

Hin­ter­le­gung oder Ein­spruch güns­ti­ger als Klageweg

Wenn Unter­neh­men die Mög­lich­kei­ten des Mar­ken­schut­zes nicht nut­zen, bleibt nur der Kla­ge­weg. Zwar gibt es stan­dar­di­sier­te Kla­ge­ver­fah­ren zur Sper­rung und Löschung einer Domain, sie sind aber ungleich auf­wän­di­ger und teu­rer als die Hin­ter­le­gung und Regis­trie­rung über das Trade­mark Clearinghouse.

Eine Alter­na­ti­ve ist das bei .ber­lin ange­bo­te­ne soge­nann­te Ein­spruch-Ver­fah­ren. Kos­ten­güns­tig und ein­fach kön­nen berech­tig­te Mar­ken­in­ha­ber einen Ein­spruch zu einer regis­trier­ten Domain ein­le­gen, und so eine Über­tra­gung ver­hin­dern. Davon haben z.B. die Inha­ber der Mar­ken RS2 und KissFM Gebrauch gemacht.