In der neu­en Ver­si­on des Bewer­ber­hand­buchs (DAG4) schließt ICANN nun erst­mals aus, dass ICANN-akkre­di­tier­te Regis­tra­re mit der Erbrin­gung von tech­ni­schen Backend-Dienst­leis­tun­gen beauf­tragt wer­den dür­fen. Laut wei­te­ren For­mu­lie­run­gen im Hand­buch dür­fen Regis­tra­re auch weder direkt noch indi­rekt mehr als 2% an einer Regis­try hal­ten. Die­se Ent­wick­lung ist für die gesam­te ICANN-Gemein­de eine über­ra­schen­de Wen­de, die zuvor öffent­lich weder dis­ku­tiert noch gefor­dert wur­de, und trifft zahl­rei­che Regis­tra­re. Sie wür­de dazu bei­tra­gen, dass Backend-Dienst­leis­tun­gen wei­ter­hin nur von den bekann­ten Anbie­tern erbracht wer­den dür­fen und Wett­be­werb kaum mög­lich wird. Aus wett­be­werbs­recht­li­chen Grün­den ist eine sol­che Rege­lung schwer vor­stell­bar, denn Wett­be­werb könn­te für den End­kun­den bes­se­re Prei­se und Ser­vice nach sich zie­hen. ICANN begrün­det die neue Rege­lung auch mit den Erfah­run­gen, die sie bei .com durch den Betrieb und die Ver­ga­be von .com unter dem gemein­sa­men Dach von Veri­sign und Net­work Solu­ti­ons hat machen müs­sen. Von daher bleibt es span­nend, wel­che Inter­es­sen sich durch­set­zen werden.