Das so genannte Trademark Clearinghouse (TMCH) ist die zentrale Markendatenbank für die neuen gTLDs. Nur mit einer in dieser Markendatenbank eingetragenen Marke können Unternehmen während der Sunrise-Phasen der neuen Top-Level-Domains eine ihrer Marke entsprechende Domain registrieren.
Das Trademark Clearinghouse
Das Trademark Clearinghouse (TMCH) ist eine zentrale Datenbank für Markenrechte unter den neuen generischen Top-Level-Domains (gTLDs). Es hat zwei Aufgaben:
1. Es informiert Markeninhaber bei Domainregistrierungen durch Dritte in den ersten Zulassungsphasen (Sunrise-Phase, General Availability oder Landrush-Phase) der neuen gTLDs.
2. Es ermöglicht Markeninhabern aber auch, Domains auf Basis ihrer im TMCH eingetragenen Marken in der jeweiligen gTLD zu registrieren, vorausgesetzt, der Markeninhaber erfüllt die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
Um diesen Schutz unter den neuen gTLDs zu genießen, müssen Marken in den kommenden Monaten im TMCH eingetragen sein. ICANN hat dazu Regeln definiert, die Marken erfüllen müssen, um für eine Registrierung berechtigt zu sein. Die Kosten für die Eintragung einer Marke im TMCH variieren in Abhängigkeit von ihrer Dauer (1–5 Jahre).
Domainregistrierung in den Sunrise-Phasen der neuen gTLDs
Markeninhaber können auf Basis ihrer im TMCH eingetragenen Marken während der Sunrise-Phase der jeweiligen neuen gTLD bevorrechtigt die entsprechenden Domains registrieren, allerdings nur den „exact match“, also die genaue Entsprechung der Marke. Voraussetzung ist, dass der Markeninhaber registrierungsberechtigt ist. Die Kosten für die Domainregistrierung sind je nach gTLD unterschiedlich und direkt an den Domainregistrar zu entrichten.
Domainregistrierung in den Landrush-Phasen der neuen gTLDs
Im Rahmen der Landrush-Phasen werden Registranten benachrichtigt, wenn sie eine Domain registrieren, die einer im TMCH eingetragenen Marke entspricht. Parallel dazu wird der Markeninhaber über die Domainregistrierung durch einen Dritten benachrichtigt. Dieser so genannte „Trademark Claims Service“ erfolgt nur bei einem „exact match“.
Besondere Rechte bei gewonnenen UDRP-Fällen
Hat ein Markeninhaber bereits einen oder mehrere UDRPs zu einem seiner Marke ähnlichen Kennzeichen gewonnen, kann der Schutz um diese Kennzeichen erweitert werden. Bis zu 50 ähnliche Kennzeichen können zusätzlich im TMCH hinterlegt werden und werden damit geschützt, also z.B. „YAHO“ als Ergänzung zu „YAHOO“.
TMCH ist verpflichtend für alle neuen gTLDs
Alle neuen gTLDs sind durch ICANN verpflichtet, die Marken im TMCH mindestens in den ersten 120 Tagen des Betriebes abzufragen – während der Sunrise-Phase für mindestens 30 Tage und während der Landrush-Phase als „Trademark Claims Service“ für mindestens 90 Tage.