Das so genann­te Trade­mark Clea­ring­house (TMCH) ist die zen­tra­le Mar­ken­da­ten­bank für die neu­en gTLDs. Nur mit einer in die­ser Mar­ken­da­ten­bank ein­ge­tra­ge­nen Mar­ke kön­nen Unter­neh­men wäh­rend der Sun­ri­se-Pha­sen der neu­en Top-Level-Domains eine ihrer Mar­ke ent­spre­chen­de Domain registrieren.

Das Trade­mark Clearinghouse

Das Trade­mark Clea­ring­house (TMCH) ist eine zen­tra­le Daten­bank für Mar­ken­rech­te unter den neu­en gene­ri­schen Top-Level-Domains (gTLDs). Es hat zwei Aufgaben:

1. Es infor­miert Mar­ken­in­ha­ber bei Domain­re­gis­trie­run­gen durch Drit­te in den ers­ten Zulas­sungs­pha­sen (Sun­ri­se-Pha­se, Gene­ral Avai­la­bi­li­ty oder Land­rush-Pha­se) der neu­en gTLDs.

2. Es ermög­licht Mar­ken­in­ha­bern aber auch, Domains auf Basis ihrer im TMCH ein­ge­tra­ge­nen Mar­ken in der jewei­li­gen gTLD zu regis­trie­ren, vor­aus­ge­setzt, der Mar­ken­in­ha­ber erfüllt die ent­spre­chen­den Zugangsvoraussetzungen.

Um die­sen Schutz unter den neu­en gTLDs zu genie­ßen, müs­sen Mar­ken in den kom­men­den Mona­ten im TMCH ein­ge­tra­gen sein. ICANN hat dazu Regeln defi­niert, die Mar­ken erfül­len müs­sen, um für eine Regis­trie­rung berech­tigt zu sein. Die Kos­ten für die Ein­tra­gung einer Mar­ke im TMCH vari­ie­ren in Abhän­gig­keit von ihrer Dau­er (1–5 Jahre).

Domain­re­gis­trie­rung in den Sun­ri­se-Pha­sen der neu­en gTLDs

Mar­ken­in­ha­ber kön­nen auf Basis ihrer im TMCH ein­ge­tra­ge­nen Mar­ken wäh­rend der Sun­ri­se-Pha­se der jewei­li­gen neu­en gTLD bevor­rech­tigt die ent­spre­chen­den Domains regis­trie­ren, aller­dings nur den „exact match“, also die genaue Ent­spre­chung der Mar­ke. Vor­aus­set­zung ist, dass der Mar­ken­in­ha­ber regis­trie­rungs­be­rech­tigt ist. Die Kos­ten für die Domain­re­gis­trie­rung sind je nach gTLD unter­schied­lich und direkt an den Domain­re­gis­trar zu entrichten. 

Domain­re­gis­trie­rung in den Land­rush-Pha­sen der neu­en gTLDs

Im Rah­men der Land­rush-Pha­sen wer­den Regis­tran­ten benach­rich­tigt, wenn sie eine Domain regis­trie­ren, die einer im TMCH ein­ge­tra­ge­nen Mar­ke ent­spricht. Par­al­lel dazu wird der Mar­ken­in­ha­ber über die Domain­re­gis­trie­rung durch einen Drit­ten benach­rich­tigt. Die­ser so genann­te „Trade­mark Claims Ser­vice“ erfolgt nur bei einem „exact match“.

Beson­de­re Rech­te bei gewon­ne­nen UDRP-Fällen

Hat ein Mar­ken­in­ha­ber bereits einen oder meh­re­re UDRPs zu einem sei­ner Mar­ke ähn­li­chen Kenn­zei­chen gewon­nen, kann der Schutz um die­se Kenn­zei­chen erwei­tert wer­den. Bis zu 50 ähn­li­che Kenn­zei­chen kön­nen zusätz­lich im TMCH hin­ter­legt wer­den und wer­den damit geschützt, also z.B. „YAHO“ als Ergän­zung zu „YAHOO“.

TMCH ist ver­pflich­tend für alle neu­en gTLDs

Alle neu­en gTLDs sind durch ICANN ver­pflich­tet, die Mar­ken im TMCH min­des­tens in den ers­ten 120 Tagen des Betrie­bes abzu­fra­gen – wäh­rend der Sun­ri­se-Pha­se für min­des­tens 30 Tage und wäh­rend der Land­rush-Pha­se als „Trade­mark Claims Ser­vice“ für min­des­tens 90 Tage.

 

tmch