Heute hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) den bereits angekündigten Entwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht. Im Entwurf ist das Thema neuer geographischer Top-Level-Domains mit einem Änderungsvorschlag des für Top-Level-Domains relevanten Paragraphen 66 adressiert:
„Ist im Vergabeverfahren für generische Domänen oberster Stufe für die Zuteilung oder Verwendung einer geografischen Bezeichnung, die mit dem Namen einer Gebietskörperschaft identisch ist, eine Einverständniserklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung durch eine deutsche Regierungs-oder Verwaltungsstelle erforderlich, obliegt die Entscheidung über die Erteilung des Einverständnisses oder die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle. Weisen mehrere Gebietskörperschaften identische Namen auf, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Gebietskörperschaft, die nach der Verkehrsauffassung die größte Bedeutung hat.”
Mit diesem Vorstoß des BMWI ist die Bundesrepublik Deutschland nach der verabschiedeten Resolution des Deutschen Bundestags zu GeoTLDs im Anfang 2008 wieder einmal weltweit führend in der Unterstützung bei der Schaffung von GeoTLDs für die eigene Nation.
Links
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=360138.html
http://dip.bundestag.de/btd/16/045/1604564.pdf