berlin-nameserver

Wie in unser gest­ri­gen Pres­se­mel­dung berich­tet, betrei­ben wir seit dem Jahr 2006 einen eige­nen zen­tra­len Name­ser­ver für die Top-Level-Domain .ber­lin. Wir haben die .ber­lin Name­ser­ver-Infra­struk­tur damals zu Test­zwe­cken ein­ge­rich­tet, da ICANN ursprüng­lich schon im Jahr 2007 annon­ciert hat­te neue Domain­endun­gen zuzu­las­sen. Üblich ist es daher, den eige­nen Name­ser­ver bereits ein­ge­rich­tet und im Live-Betrieb getes­tet zu haben. Ehe er auch in die Top-Level-Domain-Rou­ting-Tabel­le der IANA (einer Unter­or­ga­ni­sa­ti­on der ICANN) auf­ge­nom­men wird.

Der .ber­lin-Name­ser­ver

Der .ber­lin Name­ser­ver ist, wie jeder ande­re Name­ser­ver bereits bei ICANN zuge­las­se­ner Top-Level-Domains, ein zen­tra­ler Ser­ver. Auf Anfra­ge gibt er die Infor­ma­ti­on wei­ter, wo sich eine ein­zel­ne Domain befin­det, z.B. www.wetter.berlin. Von daher kommt dem Name­ser­ver bei jeder Top-Level-Domain ein wich­ti­ge Funk­ti­on zu.

Über den öffent­li­chen .ber­lin Name­ser­ver sind neben unser eige­nen www.dot.berlin zahl­rei­che wei­te­re gene­ri­sche Domains erreich­bar. Wie wie z.B. www.immobilien.berlin, auch über die neu­en IPv6-Adressen.

Rah­men­be­din­gun­gen für Betrieb von Nameservern

Deutsch­land Top-Inter­net-Rechts­exper­te Prof. Hoe­ren (Uni­ver­si­tät Müns­ter) nimmt in sei­nem neu­en Update des Srcipts „Inter­net­recht” dazu Stel­lung. Zu klä­ren sei die Fra­ge nach einer (ange­sichts der Glo­ba­li­tät des Inter­net mög­lichst inter­na­tio­na­len) Neu­re­ge­lung des Sys­tems der Domain-Ver­ga­be. Zustän­dig für die Koor­di­nie­rung des Domain­raums ist die oben bereits erwähn­te ICANN. Deren Kom­pe­ten­zen beru­hen letzt­end­lich nur auf his­to­ri­schen Zufäl­lig­kei­ten und ent­beh­ren jed­we­der recht­li­chen Grund­la­ge. Solan­ge der Kreis der Pro­vi­der klein und über­schau­bar war, konn­te die Regis­trie­rung von Domains auch im Wege des Gen­tle­men Agree­ments gere­gelt wer­den. Durch das immense Wachs­tum des Inter­nets und der Anzahl der Pro­vi­der, droht die­ser still­schwei­gen­de Kon­sens auf­zu­bre­chen. Eine Lösung muss sowohl Wett­be­werbs­frei­heit als auch tech­ni­sche Sta­bi­li­tät mit­ein­an­der ver­bin­den. Eine zen­tra­le Orga­ni­sa­ti­on nicht-kom­mer­zi­el­ler Natur soll­te das Manage­ment der IP-Adres­sen und die Funk­tio­nen der ICANN über­neh­men. Die Regis­trie­rung der Second-Level-Domains und das Manage­ment der Top-Level-Domain-Nut­zung soll­te in frei­em Wett­be­werb durch ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen über­nom­men wer­den. Auch wäre der Ein­fluss der US-Regie­rung auf das ICANN zu hinterfragen.